Stadtgeschichte
oder
„Es wird eine Stadt …"

 

 

1166 wird Hartberg als forum, als Markt genannt.
Dieser wirtschafts- und verfassungsrechtliche Rang ist eine wichtige Entwicklungsstufe zur Konstituierung einer spätmittelalterlichen „Stadt“, der civitas. Das Stadtrecht erhält Hartberg 1310.
Diese, für die Entwicklung Hartbergs wohl wichtigste Urkunde, ein Historiker prägte den Begriff „Magna Charta Hartbergensis“, ist die Grundlage für eine gewisse städtische Autonomie und die Rechte der Bürger und Bürgerinnen.
Um diese verbrieften Rechte muss aber immer wieder gekämpft werden; dies äußert sich in verschiedenen Dokumenten, die hier präsentiert werden:
Gewährung der Mautfreiheit (1330)
Bürgerprivileg (1401),
Bestätigung der Mautfreiheit (1551),
Stadtordnung (um 1600) und
Beschwerde der Hartberger Bürgerschaft (1613).

Weiters zeugen Darstellungen und Interpretationen wichtiger Siegel von der Bedeutung der Stadt und dem Selbstbewusstsein ihrer Bürger.